Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51 in Zwischenfrüchten zur Saatguterzeugung!
PRODUKTVORTEILE AUF EINEN BLICK:
- Moderne Kapselformulierung für kontrollierte Wirkstoffabgabe
- Zulassung in vielen Kulturen
- Idealer Mischpartner zum Vervollständigen des Wirkspektrums
PRODUKTZULASSUNG
- bis 30.09.2027
WEITERE DOKUMENTE
Produktübersicht
PRODUKTANWENDUNG UND ANWENDERSCHUTZ
Kulturen
Gemüsebau
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Zugelassene Indikation in Gemüsebau
- Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Kartoffel
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Zugelassene Indikation in Kartoffel
- Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Sojabohne
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Zugelassene Indikation in Sojabohne
- Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Leguminose
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Zugelassene Indikation in Leguminose
- Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
ALLE KULTUREN IN DENEN DAS PRODUKT ZUGELASSEN IST
- Kartoffel
- Sojabohne
- Blumenkohle (Blumenkohl und Brokkoli)
- Blattkohle (ausgenommen: Chinakohl)
- Buschbohne
- Erbse
- Gemüsefenchel
- Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)
- Kohlrabi
- Mohn
- Stangenbohne
- Spargel
- Grünspargel
- Spinat
- Zucchini
- Ackerbohne
- Futtererbse
- Frische Kräuter
- Kürbis (Garten-, Moschus-, Öl-, Riesen-)
- Sellerie (Bleich-, Knollen-, Schnitt-)
- Tabak
- Gelbe Lupine
- Weiße Lupine
- Deutsche Platterbse
- Dicke Bohne
- Feuer- bzw. Käferbohne
- Sojabohne (Edamame): Lebensmittel
- Wurzel- und Knollengemüse
- Rhabarber
- Eiweißpflanzen
- Zwischenfrüchte zur Saatguterzeugung
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. Bitte beachten Sie Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung.
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