Nach einer schriftlichen Mitteilung des BVLs, möchten wir Sie darüber informieren, dass die Anwendungen von Mospilan® SG gegen Blattläuse in Spinat (Zul.-Nr. 005655-00/13) und Salaten (Zul.-Nr. 005655-00/03) widerrufen werden.
Grund für den Widerruf:
Die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Acetamiprid werden ab August 2025 auf 0,01 mg/kg abgesenkt. Dieser Wert ist laut BVL unter praxisüblichen Bedingungen nicht einhaltbar, daher erfolgt der Widerruf der betroffenen Anwendungen zum 19.08.2025.
Hinweis zur Vermarktung vom BVL:
Ein Abverkauf von vor dem Wirksamwerden der Verordnung legal produzierter Ware ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn keine gesundheitlichen Bedenken in Bezug auf die Rückstände bestehen.
Da die RHG-Absenkung bei Acetamiprid gesundheitlich begründet ist, wird kein Abverkauf von zuvor produzierter Ware gewährt.
Empfehlung von FMC:
Vor einem weiteren Einsatz von Mospilan® SG in den betroffenen Kulturen empfehlen wir dringend, mit der jeweiligen Vermarktungsorganisation abzuklären, ob eine Abnahme der behandelten Ware noch möglich ist.
Zudem sollte sichergestellt werden, dass kein Spinat oder Salat produziert wird, der nach dem 19.08.2025 noch im Lebensmitteleinzelhandel (z. B. als Spinat Tiefkühlware) vermarktet wird.
Bezüglich der Anwendung von Mospilan® SG in weiteren Frucht- und Blattkulturen hat das BVL in Aussicht gestellt, uns im Laufe des Aprils eine verbindliche Rückmeldung zu geben.