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Leguminosen
Insektizide

Mospilan® SG - Art. 53 Genehmigung in Futtererbsen erteilt!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir für unser Insektizid Mospilan® SG eine Zulassung nach Art. 53 zur Anwendung gegen Blattläuse in Futtererbsen erhalten haben. Die Genehmigung gilt ab dem 01. Juni zum 28. September 2026 für eine Dauer von 120 Tagen. Bitte entnehmen Sie nachfolgender Tabelle die Details zum Produkt:

Kultur:  Futtererbse
Schädling Blattläuse
Aufwandmenge: 0,250 kg/ha in 200 - 600 l Wasser/ha
Max. Zahl der Behandlungen
in dieser Anwendung, für die
Kultur bzw. je Jahr:
1
Anwendungszeitpunkt: BBCH 39 - 75 nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Anwendungsbereich: Freiland
Anwendungstechnik: spritzen
Wartezeit: 28 Tage
Anwendungsbestimmungen und Auflagen: NG371.1010: Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden: 1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Acetamiprid pro Hektar, 2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen. Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen NT102-1 (Abstand): 20 m zu angrenzenden Flächen mit einer 75% AD-Düse behandeln SS110-1, SS120-1, ST1102, SF245-02, SS206, VV553
Gewässerschutz: NW468, NW642-1
Nützlinge: NB6641 nicht bienengefährlich (B4), NB6612, NN3001, NN2002, NN410
Wirkstoff: 200 g/kg Acetamiprid
Formulierung: Wasserlösliches Granulat (SG)
Gebindegröße: 1 kg, 5 kg

Mospilan® SG: Marke von Nippon Soda Co. Ltd.