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Grüne, reife Trauben
Fungizide

Grifon® SC Fungizid – Wiederzulassung

Grifon® SC Fungizid – Wiederzulassung mit der Registrierungsnummer 028972-00/00

 

Das BVL hat am 05.01.2024 die Wiederzulassung für Grifon® SC mit der Registrierungsnummer 028972-00/00 bekanntgegeben. Diese ist gültig bis zum 31.12.2026.

Damit endet die bestehende Zulassung von Grifon® SC (mit der bisherigen Registrierungsnummer 008972-00/00) zum 31.03.2024. Folgende Fristen gelten für die Abverkaufs- und Aufbrauchfrist:

  • Abverkaufsfrist: 30.09.2024

  • Aufbrauchfrist: 30.09.2025

Durch die Wiederzulassung ergeben sich folgende Änderungen bezüglich der Anwendung von Grifon® SC im Weinbau:

  • Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z. B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird (sogenannte Splittinganwendung)

  • Die Arbeitszeit in der Kultur ist auf maximal 2 Stunden täglich innerhalb von 56 Tagen nach der Anwendung vorgeschrieben. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.

Weiterhin wurde Grifon® SC in eine B1-Bienentoxizitätsklassifizierung eingestuft (NB6611). Dadurch ist eine Anwendung in den BBCH-Stadien 60-69 nicht mehr zulässig!

Weitere Informationen finden Sie hier. 

 

 

Grifon® SC: Marke von Gowan Crop Protection Limited