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Pflaume
Insektizide

Coragen® – Art. 53 Genehmigung gegen Pflaumenwickler erteilt!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass auf Antrag der Bundesfachgruppe Obstbau für unser

Insektizid Coragen® eine Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen

den Pflaumenwickler in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode erteilt wurde. Die Genehmigung gilt

ab dem 23. Mai bis zum 19. September 2024 für eine Dauer von 120 Tagen.

Bitte entnehmen Sie nachfolgender Tabelle die Details zum Produkt:

Coragen® – Art. 53 Genehmigung gegen Pflaumenwickler erteilt!

Bitte beachten Sie, dass die Notfallzulassung ausschließlich für Coragen® gilt mit der Zulassungsnummer 026336-00/00. 

Weitere Informationen finden Sie hier.