Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass für unser Insektizid Coragen® eine Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen Erbsenwickler in Futtererbsen erteilt wurde. Die Genehmigung gilt ab dem 29. Mai bis zum 25. September 2026 für 120 Tage. Bitte entnehmen Sie die Details zur Anwendung aus folgender Tabelle:

Wir würden uns freuen, wenn Sie Coragen® in den Warndienstaufrufen und Empfehlungen in Ihrer Region entsprechend berücksichtigen. Bitte beachten Sie, dass die Notfallzulassung ausschließlich für Coragen® mit der Zulassungsnummer 026336-00/00 gilt.
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