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Futtererbse
Insektizide

Coragen® – Art. 53 Genehmigung gegen Erbsenwickler erteilt!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass für unser Insektizid Coragen® eine Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen den Erbsenwickler in Futtererbsen erteilt wurde. Die Genehmigung gilt ab dem 28. Mai bis zum 24. September 2024 für eine Dauer von 120 Tagen.

Bitte entnehmen Sie nachfolgender Tabelle die Details zum Produkt:

Coragen® – Art. 53 Genehmigung gegen Erbsenwickler erteilt!

Bitte beachten Sie, dass die Notfallzulassung ausschließlich für Coragen® gilt mit der Zulassungsnummer 026336-00/00.

Weitere Informationen finden Sie hier.