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Futtererbse
Insektizide

Coragen® Insektizid – Art. 53 Genehmigung gegen Erbsenwickler erteilt!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass für unser Insektizid Coragen® eine Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen den Erbsenwickler in Futtererbsen erteilt wurde. Die Genehmigung gilt ab dem 19. Mai bis zum 15. September 2025.

Bitte entnehmen Sie die Details zur Anwendung aus folgender Tabelle:

Coragen® – Art. 53 Genehmigung in Futtererbsen erteilt!

Weitere Informationen finden Sie hier.