Folgend finden Sie eine Übersicht aller Insektizide mit Notfallzulassungen in 2023:
Mospilan® SG - Art. 53 Genehmigung in Sonnenblumen erteilt
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir für unser Insektizid Mospilan®6 SG eine Zulassung nach Art. 53 zur Anwendung gegen Blattläuse in Sonnenblume erhalten haben.
Die Genehmigung gilt ab dem 3. Mai 2023 bis zum 30. August 2023 für eine Dauer von 120 Tagen. Bitte entnehmen Sie nachfolgender Tabelle die Details zum Produkt:
Mospilan® SG - Art. 53 Genehmigung in Leguminosen erteilt
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir für unser Insektizid Mospilan®6 SG eine Zulassung nach Art. 53 zur Anwendung gegen Blattläuse in Leguminosen erhalten haben.
Die Genehmigung gilt ab dem 30. April 2023 bis zum 27. August 2023 für eine Dauer von 120 Tagen. Bitte entnehmen Sie nachfolgender Tabelle die Details zum Produkt:
Exirel® – Art. 53 Genehmigung in Strauchbeeren erteilt
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass auf Antrag der Bundesfachgruppe Obstbau für unser
Insektizid Exirel® eine Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen
die Kirschessigfliege in Johannis- und Heidelbeeren erteilt wurde. Die Genehmigung gilt ab dem 15. Mai
2023 bis zum 11. September 2023 für eine Dauer von 120 Tagen.
Bitte entnehmen Sie nachfolgender Tabelle die Details zum Produkt:
Artus® Verlängerung der Zulassung
Artus® Verlängerung der Zulassung
Die bestehende Zulassung von Artus® wurde bis zum 30.06.2024 verlängert.
Artus® ist die Kombination der Wirkstoffe Metsulfuron-Methyl (Blatt und Bodenwirkung) und Carfentrazone-ethyl (Blattwirkung).
Artus® ist für die Frühjahrsanwendung in allen wichtigen Getreidearten zugelassen. Es bekämpft nahezu alle relevanten breitblättrigen Unkräuter inklusive Ehrenpreis-Arten und Kletten-Labkraut.