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Fungizide

Notfallzulassungen 2024

Folgend finden Sie eine Übersicht aller Insektizide und Fungizide mit Notfallzulassungen in 2024 (Stand 10.07.2024):

Notfallzulassungen 2024

Warum Notfallzulassung?

Notfallzulassungen werden immer dann benötigt, wenn das aktuelle Aufkommen bestimmter Schadorganismen mit den zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmitteln oder alternativen Verfahren nicht mehr bekämpft werden kann. Dann kann das BVL das Inverkehrbringen, das innergemeinschaftliche Verbringen und die Anwendung eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels zeitlich begrenzt zulassen. Auch die Anwendung eines bereits zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einer anderen, zuvor nicht zugelassenen Anwendung kann kurzfristig erlaubt werden. (Quelle: BVL)

Die Rechtsgrundlage für die Notfallzulassung ist der Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit § 29 des Pflanzenschutzgesetzes. Sie gilt maximal für 120 Tage.

 

 

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