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grünes Salatfeld
Insektizide

Coragen® – Art. 53 Genehmigung in Salat erteilt!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau für unser Insektizid Coragen® eine Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen Freifressende Schmetterlingsraupen in Salat-Arten erteilt wurde. Die Genehmigung gilt ab dem 28. Mai bis zum 24. September 2026 für 120 Tage. Bitte entnehmen Sie die Details zur Anwendung aus folgender Tabelle:

Coragen® – Art. 53 Genehmigung in Salat erteilt!

Wir würden uns freuen, wenn Sie Coragen® in den Warndienstaufrufen und Empfehlungen in Ihrer Region entsprechend berücksichtigen. Bitte beachten Sie, dass die Notfallzulassung ausschließlich für Coragen® mit der Zulassungsnummer 026336-00/00 gilt.

Kantor®: Marke von INTERAGRO (UK) LIMITED

Weitere Informationen finden Sie hier.