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Zuckerrübenfeld mit Himmel
Insektizide

Coragen® – Art. 53 Genehmigung gegen Zuckerrübenmotte erteilt

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass für unser Insektizid Coragen® eine Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen die Zuckerrübenmotte in der Zuckerrübe erteilt wurde. Die Genehmigung gilt ab dem 24. Mai bis zum 20. September 2024 für eine Dauer von 120 Tagen.

Begünstigt durch Trockenheit und hohe Temperaturen kommt aktuell die Zuckerrübenmotte (Scrobipalpa ocellatella) in Zuckerrüben wieder stärker vor. Das Schadbild ist charakterisiert durch Minierschäden, Fraßschäden und Fäden der Rübenmottenlarven (schwarzes Gespinnst) an den jüngsten Blättern, einhergehend mit Fraßgängen in den Blattstielen durchsetzt mit Kot. Der Flächenertrag und der Zuckergehalt werden erheblich beeinträchtigt. Zusätzlich kann es durch pilzliche und bakterielle Erreger zu Fäulnis am Rübenkörper (Mykotoxine) bis zu einem Totalausfall der geschädigten Rüben kommen.

Mit Coragen® steht Rübenanbauern ein neuer Wirkstoff zur Kontrolle der Zuckerrübenmotte zur Verfügung. Der einzigartige Wirkungsmechanismus unterscheidet sich deutlich von anderen Insektiziden und führt gezielt durch Muskellähmung zum Fraßstopp. Dabei besitzt Coragen® eine hohe Regenfestigkeit und UV-Stabilität für eine exzellente Wirkungsdauer.

Bitte entnehmen Sie nachfolgender Tabelle die Details zum Produkt:

Kultur:

Zuckerrübe

Schädling:

Zuckerrübenmotte (Scrobipalpa ocellatella)

Aufwandmenge:

0,125 l/ha in 300 – 800 l/ha

Anwendungszeitpunkt:

BBCH 19–49 - Bei Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte

Stadium des Schadorganismus:

Eier und Larven

Max. Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr:

2 im Abstand von mindestens 10 Tagen

Anwendungstechnik:

spritzen

Wartezeit:

28

Weitere Erläuterungen:

Blätter sind nicht zum Verzehr oder zur Verfütterung geeignet

Anwendungsbestimmungen:

(NG-unkodiert) Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlorantraniliprole enthalten.

NW468

SS110-1, SS2101, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02,

SS206

Gewässerschutz:

NW642-1, NW264

Nützlinge:

NB6641 nicht bienengefährlich (B4), NN2002, NN3001, NN410

Wirkstoff:

200g/l Rynaxypyr® (Chlorantraniliprol)

Formulierung:

Suspensionskonzentrat (SC)

Gebindegröße:

500 ml, 5 l

Wir empfehlen den Zusatz eines Netzmittels (z.B. Kantor®), für eine bessere Verteilung und Benetzung.

Bitte beachten Sie, dass die Notfallzulassung ausschließlich für Coragen® gilt mit der Zulassungsnummer 026336-00/00.

 

 

Kantor®: Marke von INTERAGRO (UK) LIMITED