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Kartoffeln
Insektizide

Nuyard® Insektizid – Notfallzulassung gegen Glasflügelzikaden in Kartoffeln!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass für Nuyard® eine Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren in Kartoffeln erteilt wurde. Die Genehmigung gilt ab dem 30. April bis zum 27. August 2026.

Nuyard® – Notfallzulassung gegen Glasflügelzikaden in Kartoffeln!

Weitere Informationen zu Nuyard® finden Sie hier.

 

Nuyard® Marke der Bayer AG, Leverkusen