Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass für Nuyard® eine Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren in Kartoffeln erteilt wurde. Die Genehmigung gilt ab dem 30. April bis zum 27. August 2026.

Weitere Informationen zu Nuyard® finden Sie hier.
Nuyard® Marke der Bayer AG, Leverkusen